Ambulante Pflege

Pflegende in der häuslichen 24-Stunden-Pflege  

Ambulante Pflege kann Grundpflege und Hauswirtschaft, Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege oder auch die Psychiatrische Pflege sowie Haushaltshilfe (nicht zu verwechseln mit "Hauswirtschaft") umfassen. Ambulante Pflege findet im häuslichen Bereich (eigene Wohnung/Lebensumfeld) des zu Pflegenden statt. Die Besonderheit dieser Gastrolle in der Häuslichkeit eines Menschen ist das Besondere an der Häuslichen Pflege. Der Gepflegte bzw. seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst. Die Bezeichnung Patient oder Kunde bzw. Klient wird vom Unternehmen festgelegt. Hintergrund ist die Entwicklung der Häuslichen Pflege hin zu einer modernen Dienstleistung, die den Leistungsnehmer als "Kunden" betrachtet, da sich dieser zum einen Leistungen mehr oder weniger selbst "einkauft" und zum anderen nicht zwangsläufig leidet.

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, auch Behandlungspflege genannt, sind ärztlich delegierte Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen, von Patienten beantragt und der Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen. Sie können aber auch von Patienten privat also direkt finanziert werden.
 

Ziel der Ambulanten Pflege:

  • Versorgung eines Menschen in seiner häuslichen Umgebung durch Sozialstationen und private Pflegedienste, um das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" zu ermöglichen.
  • Durch aktivierende Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation erreicht werden bzw. ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden.
  • Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten.

 

Welche Personen dürfen im ambulanten Pflegedienst arbeiten? 

Welche Personen in der ambulanten Pflege arbeiten dürfen, richtet sich nach den Bestimmungen der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und der Landesverbände der Krankenversicherungen. Auch in dieser Frage unterscheiden sich die Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland. Während bspw. in Berlin Leistungen nach § 37 SGB V ausschließlich von Pflegefachkräften (KS/KP; AP; KKS/KKP) erbracht werden dürfen, bestehen in anderen Bundesländern Regelungen, die auch Behandlungspflegetätigkeiten anderer verwandter Berufsgruppen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung zulassen. Bei den übrigen Pflegekräften bestehen derzeit keine speziellen Auflagen. Viele Pflegedienste beschäftigen allerdings aus Qualitätsgründen Pflegehilfspersonal nur mit einer Basisqualifikation oder empfehlen ihren Mitarbeitern, diese Weiterbildung zu absolvieren. Pflegekräfte benötigen ein ganzheitliches umfassendes Wissen. Beobachten, Vermitteln, Informationsaustausch mit allen anderen an der Pflege beteiligten Berufszweigen, eine präzise, verantwortungsvolle Dokumentation, ein hoher Anspruch an Konzentration und Kompetenzen, wie Methodenkompetenz, Fachkompetenz, soziale Kompetenz und persönliche Kompetenz. Vor allem aber ein großes Potential an Erfahrungswissen. Spezifische fachliche Qualifikationen besonders in Palliativpflege, Wundmanagement, Case Management, Hygienefachkraft, Qualitätsmanagement, Kenntnisse im Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen sind vermehrt gefragt.
 

Welche Leistungen erbringen ambulante Pflegedienste?

Grundlage der Leistungserbringung sind der Beitritt zum jeweiligen Landesrahmenvertrag, der Abschluss eines Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden und den Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände auf Landesebene. Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflegestufe richten sich nach dem SGB XI bzw. auch SGB XII (Hilfe zur Pflege) und werden in so genannten Leistungskomplexen, die weitgehend einheitlich sind, erbracht. Dennoch bestehen kleinere Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So können Pflegedienste in Berlin eine Anfahrtspauschale von ihren Kunden fordern, während das im Bundesland Sachsen nicht möglich ist. Jedem Modul ist ein Punktwert zugeordnet. Die Höhe der Vergütung je Punkt wird von den Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe individuell mit dem Pflegedienst oder einem Verband ausgehandelt. Behandlungspflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet werden müssen, richten sich nach dem SGB V und werden, je nach Kasse, in einer Pauschale für jede Leistung (Einsatzpauschale + Leistungspauschale) oder als Pauschale für eine Leistung aus einem bestimmten Modul vergütet. Damit sichergestellt werden kann, dass die Pfleger / Pflegerinnen auch wirklich vor Ort bei den Patienten waren, gibt es modernste Systeme welche das prüfen und so einen Tätigkeitsnachweis garantieren können. Ein solches System findet sich z.B. hier. Ist nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch bei der Erkrankung von Schwangeren und Müttern Unterstützung nötig, können Leistungen der Grundpflege und auch die Hauswirtschaft (Haushaltshilfe) über eine ärztliche Verordnung getätigt werden.
 

Worauf sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst achten?

Zunächst: Man sollten mit dem behandelnden Arzt oder seinen Angehörigen abgesprochen haben, in welchem Umfang eine Pflege notwendig ist. Nicht alle Pflegeleistungen müssen unbedingt vom Pflegedienst übernommen werden. Einiges kann selbst bzw. von Angehörigen geleistet werden. Den gewünschten Umfang der Pflege muss man dem ambulanten Pflegedienst dann deutlich erklären.

Dann die Hauptregel. Sie lautet: mehrere Angebote einholen! Denn das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich.

Das erste Beratungsgespräch bietet der Pflegedienst oft kostenlos an. In dieser Beratung sollte man die pflegerischen und organisatorischen Fragen klären.

Folgende Fragen sollte man sich beantworten lassen:
  • Ist der Pflegedienst von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen?       
  • Gibt es eine feste Pflegekraft oder wechselt das Personal?           
  • Welche Pflegekräfte wechseln sich regelmäßig ab?    (Dieser Punkt ist nicht zu vernachlässigen, denn der Hilfebedürftige baut im Laufeder Zeit ein     enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.)            
  • Ist die Pflege auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt?      
  • Ist in Notfällen rund um die Uhr jemand erreichbar?
  • Welche Arbeiten werden von Pflegefachkräften, welche von Aushilfen erledigt?    (Pflegefachkräfte sind ausgebildete Krankenpfleger / Krankenschwestern oder Altenpfleger.

 
Auf folgende Punkte sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst ebenfalls achten:

  • Interessiert sich der Pflegedienst-Anbieter für die persönlichen Wünsche und Gewohnheite des Pflegebedürftigen?
  • Wie flexibel ist das Angebot?
  • Kann schnell auf eine konkrete neue Situation eingegangen werden?

Sind obige Punkte zur Zufriedenheit geklärt, sollten die Kosten des Pflegedienstes besprochen werden. Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten trägt, bleibt oft noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn die in Anspruch genommenen Dienste über die reine Pflege hinausgehen, etwa Einkaufen und Putzen mit einschließen sollen. Man sollte sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben lassen 


Leistungen des Pflegedienstes

Grundpflege

Grundpflege ist etwa die individuelle Körperpflege, das Waschen, Baden, Duschen sowie die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen.
 

Hauswirtschaftliche Hilfen

Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, aber auch bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen usw.
 

Behandlungspflege

Behandlungspflege hat krankheitsbedingte Ursachen; es handelt sich bei der Behandlungspflege um die krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung. Unter die Behandlungspflege fallen etwa ein Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung.
 

Ergänzende Dienste

Sehr oft bietet der ambulante Pflegedienst auch ergänzende Dienste an, etwa wie

  • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)
  • Fahr- und Begleitdienste
  • Hausnotruf
  • Hilfsmittelverleih (Verleih von Pflegebetten, Rollstühlen, Gehhilfen, etc.)
  • Pflegekurse zur Unterstützung pflegender Personen

 

Wir vermitteln bundesweit polnische Betreuungskräfte, die Sie bei der Pflege unterstützen und Ihnen bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten behilflich bleiben. Kundenzufriedenheit wird bei uns großgeschrieben, deshalb geben wir unser Bestes, damit Sie zufrieden bleiben.

 Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
 

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